Antwort auf Wahlprüfstein

Förderung von neuen Formen des Wohnens und gemeinschaftlichen Lebens

Wahlprüfsteine des Runden Tischs "Gemeinschaftliches Wohnen"

Wahlprüfsteine des Runden Tischs "Gemeinschaftliches Wohnen"

1.
Der Aufbau gemeinschaftlicher Wohnprojekte und sozialer Netze braucht professionelle Unterstützungs- und Beratungsstrukturen. Da die Stadtverwaltung aus personellen Gründen nicht in der Lage ist, eine solche Arbeit zu leisten, werden Dienstleistungen, wie die Vernetzung von Projekten, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Information für interessierte Bürger an gemeinschaftlichen Wohnformen nicht erbracht. Der Runde Tisch fordert deshalb, für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Unterstützung in Höhe von 30.000  im Jahr zur Verfügung zu stellen.

DIE LINKE spricht sich in ihrem Wahlprogramm für die Förderung von "neuen Formen des Wohnens und gemeinschaftlichen Lebens" aus. Eine Koordinierungsstelle, die Bauvorhaben im Bereich des gemeinschaftlichen Wohnens anregt und unterstützt, wäre ein wichtiger Bestandteil dieser Förderung.

 

2.
Zur finanziellen Absicherung der Förderung von Wohnprojekten ist eine Haushaltsstelle einzurichten, in die staatliche Fördermittel einfließen können und aus der z.B. die Koordinierungsstelle bezahlt wird.

In der Tat sollte eine Koordinierungsstelle auch einen entsprechenden Haushaltstitel bekommen, einerseits zur eigenen Finanzierung, andererseits zur Abwicklung von Förderprogrammen.

 

3.
Bei der Vergabe von (Erbpacht-)Grundstücken, Gebäuden und bei der Finanzierung (Kredite, Darlehen) sollen günstige Konditionen und Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte geschaffen werden.

Die Vergabe der Grundstücke, die der Stadt Darmstadt oder Unternehmen des Stadtkonzerns gehören, ist auch für Stadtverordnete intransparent und somit unbefriedigend. Das gilt sowohl für den Verkauf als auch die Vergabe in Erbpacht, die die LINKE bevorzugt. Grundstücke werden in aller Regel nach dem Höchstgebot vergeben, die zugehörigen Ausschreibungen sind meistens auch den Stadtverordneten unbekannt (siehe auch Antwort 6). Die Vergabe in Erbpacht wird im Moment, so ist jedenfalls unser Eindruck, nicht angewendet und auch nicht angedacht.

Wir fordern eine transparentere Bewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften. Dazu wäre ein Katalog der kommunalen Grundstücke sehr nützlich. Einen solchen haben wir mit einer kleinen Anfrage eingefordert. Dies wurde zunächst mit formalen Argumenten zurück gewiesen. Es wird nachzuhaken sein, ob die Informationen in einer Form bereitgestellt werden können, die dem Lizenzrecht und dem Datenschutz genügt.

Für alle kommunalen Flächen, die für Wohnungsbau nutzbar gemacht werden sollen, muss ein klares Nutzungskonzept erstellt werden, das die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Förderung des solidarischen Zusammenlebens verpflichtend beinhaltet. Wohngruppen und ihre Projekte haben eine positive Wirkung auf das Quartier – etwa durch gemeinsam nutzbare Räume innen und außen, Carsharing usw. Qualitätvolle Konzepte, die echtes gemeinsames Wohnen verwirklichen wollen, gilt es also mittels solcher Konzeptverfahren bei der Vergabe öffentlicher Flächen zu fördern.

Vergünstigungen bei der Finanzierung oder bei anderen Rahmenbedingungen unterstützen wir, insoweit sie die Chancen für Wohnprojekte gegenüber Großinvestoren verbessern. Hierbei wäre noch die Flächenbevorratung durch die Stadt zu nennen, um den Projekten Zeit für Planung und Finanzierung zu verschaffen. Für darüber hinaus gehende Subventionen aus öffentlichen Mitteln müssen die Wohnprojekte die gleichen Kriterien erfüllen wie andere Bauträger auch: soziale Integration, Barrierefreiheit, Energieeffizienz oder Vergleichbares. Der Miet- oder Kaufpreis des mit vergünstigten Konditionen bereit gestellten gemeinschaftlichen Wohnraums sollte nicht überdurchschnittlich hoch sein.

 

4.
Für eine effektive Arbeit sollen die Informationen über neue Planungen oder den Verkauf/Vermietung/Verpachtung von Flächen und Gebäuden der Stadt und des Bauvereins an die Koordinierungsstelle und den Runden Tisch weitergeleitet werden, um feststellen zu können, ob sie für gemeinschaftliche Wohnformen geeignet sind. Diese Objekte sollten gemeinschaftsorientierten Wohnprojekten vorrangig angeboten werden. Insbesondere geeignete Konversionsflächen, wie z.B. Kasernengelände, sollten vorrangig für gemeinschaftliche Wohnformen zur Verfügung gestellt werden.

Die Forderung nach einem systematischen frühzeitigen Berichtswesen bezüglich des Verkaufs öffentlicher Flächen und Gebäude wäre auch für die politische Arbeit anderer außerparlamentarischer Akteure und der Stadtverordneten hilfreich (siehe Punkt 3). Die Vorrangigkeit wäre aus unserer Sicht auch für "nicht-gemeinschaftliche" Konzepte herzustellen, die einen hohen Anteil an sozialem Wohnungsbau integrieren und/oder auf die Erstellung preisgünstigen Wohnraums zielen. Wir glauben nicht, dass es dadurch regelmäßig zu Ressourcenkonflikten zwischen den bevorzugten Akteuren käme – eher wäre zu befürchten, dass sich zu wenige Investoren finden, die ihr Kapital für solche sozialen und integrativen Projekte einsetzen wollen.

 

5.
In allen entsprechenden städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen sollen dauerhaft mindestens 10% der Fläche für gemeinschaftliche Wohnprojekte vorgesehen werden, z.B. als Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf gem. §9(1) Nr.8 BauGB.

Wir haben bei diesem Paragrafen des BauGB vor allem Absatz 7 im Fokus und fordern eine Sozialwohnungsquote von 30%. Unabhängig davon haben wir in der Vergangenheit z.B. bei den Diskussionen um den städtebaulichen Vertrag und den Bebauungsplan zur Lincoln-Siedlung die Wohnprojekte nicht aus den Augen verloren. Eure Quote für das gemeinschaftliche Wohnen werden wir auch bei künftigen Diskussionen berücksichtigen. Dabei werden wir allerdings immer auch den Nutzen für die Allgemeinheit zur Begründung heranziehen müssen.

 

6.
Die so genannten "Töchter" der Stadt (z.B. HSE, Bauverein, Sparkasse) sollen verpflichtet werden, gemeinschaftliche Wohnprojekte kreativ zu unterstützen.

Die politische Kontrolle über die öffentlichen Unternehmen der Stadt ist eines unserer Herzensanliegen. Aufgrund der privatrechtlichen Verfasstheit ist dies nur sehr eingeschränkt möglich. Der Einfluss wird im Wesentlichen durch die Personalpolitik der Regierungsmehrheit vermittelt. Die Aufgabe der Opposition ist es, in der Öffentlichkeit politischen Druck zu erzeugen. Damit wollen wir euch bei Bedarf unterstützen.