Pressemeldung

Sonntagsöffnung: Stadt darf solche hanebüchenen Genehmigungen nicht mehr erteilen

Zum Urteil des VGH Hessen zum verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der "Mobilitätsausstellung"

Es ist enttäuschend, dass der VGH Hessen die erfreuliche Entscheidung des Darmstädter Verwaltungsgerichts revidiert hat. Wieder hat die Stadt Darmstadt zum Vorteil der Einzelhandelsketten und zum Nachteil der Beschäftigten eine Sonntagsöffnung durchgefochten, die kaum mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist. Daher beteiligt sich DIE LINKE. Darmstadt am morgigen Protest der „Allianz für den Freien Sonntag“.

Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmeregelung ist, dass die zugrundeliegende Veranstaltung einen eigenständigen Besucherstrom erzeugt. Jedem Darmstädter und jeder Darmstädterin ist klar, dass die auf 300 Metern zwischen Luisenplatz und Büchner-Anlage stattfindende „Mobilitätsausstellung“ nicht in der Lage ist, einen eigenständigen Besucherstrom in die gesamte Innenstadt zu locken, der die Sonntagsöffnung begründen könnte. Umgekehrt wird ein Schuh draus: nur durch die Unterstützung der sonntäglichen Ladenöffnung, die erstmalig in 2013 genehmigt wurde, ist die zuvor kriselnde „Mobilitätsausstellung“ wieder attraktiv genug geworden für die ausstellenden Unternehmen. Es ist bemerkenswert, dass für diejenigen Veranstaltungen, die tatsächlich einen ausreichenden eigenen Besucherstrom erzeugen wie das Heinerfest oder das Schloßgrabenfest, gerade keine flankierende Sonntagsöffnung beantragt wird. Denn wenn die Menschen am Fest interessiert sind, gehen sie nicht einkaufen.

Die Stadt Darmstadt nimmt somit eine gesetzwidrige Symbiose in Schutz: für sich allein nicht lebensfähige, künstlich geschaffene Events wie jetzt die Mobilitätsausstellung und im September das Darmstädter Weinfest schaffen den Vorwand für eine Sonntagsöffnung, und der Einzelhandel verschafft im Gegenzug den Events die benötigte Laufkundschaft.

DIE LINKE fordert, dass sich die Stadt Darmstadt endlich gesetzeskonform verhält und solche hanebüchenen Genehmigungen nicht mehr erteilt.

Die Ausnahmeregelung im Ladenöffnungsgesetz schafft Planungsunsicherheit für Beschäftigte ebenso wie für Unternehmen. Oberbürgermeister Jochen Partsch ist zuzustimmen, dass die Ausnahmeregelungen vor allem der Beschäftigung der Gerichte dienen. Die Beschäftigten brauchen wenigstens einen Tag, an dem sie verlässlich ihre Freizeit mit ihrer Familie oder im Freundeskreis verbringen und entspannen können. Deshalb tritt die DIE LINKE. Darmstadt dafür ein, die Ausnahmeregelung abzuschaffen und somit gesetzlich keine Sonntagsöffnung mehr zuzulassen.