Pressemeldung

Polizei behindert Wahlkampf der LINKEN

Gestern, 23.05.19,  hat die Polizei in Darmstadt eine Wahlkampf-Infotour der LINKEN beendet, bei der einige Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer gemeinsam durch das Martinsviertel zogen und Wahlkampfmaterial an die Passantinnen und Passanten verteilten. Grund dafür war das Fehlen einer Sondernutzungsgenehmigung oder ersatzweise die unterlassene Anmeldung der Aktion als politische Versammlung.

Bereits am vergangenen Samstag hatte die Polizei versucht, das Verteilen von Flyern von "Aufstehen gegen Rassismus" durch Aktive unseres Jugendverbands "solid" in der Umgebung des Wahlkampfstands der AfD am Weißen Turm mit Hinweis auf das Versammlungsrecht zu stoppen.

 

Tatsächlich bedürfen Sondernutzungen, die der Meinungsverbreitung dienen, nach §3 Abs. 2(1) der Darmstädter Sondernutzungssatzung keiner Erlaubnis. Das gilt ausdrücklich für die Wahlwerbung der politischen Parteien und das Verteilen politischer Flugzettel und Schriften. Diese Auffassung hat uns das Ordnungsamt der Stadt bestätigt. Die Bewertung des Verteilens von Handzetteln als anmeldungspflichtige politische Veranstaltung nach dem Versammlungsrecht halten wir für abwegig und fernab jeder bisher geübten Praxis. Somit wurde eine Wahlkampfaktivität drei Tage vor der Europawahl ohne Rechtsgrundlage polizeilich unterbunden. Wir sehen darin eine ernsthafte Behinderung unseres Wahlkampfs.

 

Angesichts der wiederholten Intervention können wir politische Beweggründe der Beamtinnen und Beamten nicht ausschließen. Aber auch Unwissen - das schon die Bürgerinnen und Bürger bekanntlich nicht vor Strafe schützt - wäre keine akzeptable Entschuldigung. Unter der Führung von Innenminister Peter Beuth kann die Polizei des Landes Hessen offenbar nicht sicherstellen, dass die grundlegenden Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Raums allen Beamtinnen und Beamten bekannt sind und richtig bewertet werden.

 

Wir erwarten von der Darmstädter Polizei, dass in den kommenden zwei Tagen der mobile Straßenwahlkampf nicht weiter behindert wird. Künftig muss die Polizei flächendeckend so ausgebildet und instruiert werden, dass sie die freie Meinungsverbreitung nicht nach Gutdünken, sondern nur streng nach den gültigen Regeln einschränkt.