Pressemeldung
Arbeitnehmer in Kirche und Diakonie sind keine Beschäftigten zweiter Klasse
Arbeitsrechtlicher Sonderweg entspricht nicht der Wirklichkeit
Arbeitsrechtlicher Sonderweg entspricht nicht der Wirklichkeit
Beschäftigte der Kirche und der Diakonie Hessen-Nassau demonstrieren heute vor der Zentrale der evangelischen Kirchenverwaltung in Darmstadt. Sie wollen nicht länger als Beschäftigte zweiter Klasse bezahlt werden. Das Angebot der arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) einer Lohnsteigerung um 4% weisen sie als Scheinangebot zurück, weil sich die Angleichung der Bezahlung der Diakonie-Beschäftigten an das Tarifniveau im öffentlichen Dienst damit nicht erreichen lässt.
DIE LINKE.Darmstadt unterstützt die Forderung der Gewerkschaft ver.di, dass die kirchlichen Arbeitgeber Tarifverhandlungen nach allgemein gültigem Tarifrecht aufnehmen sollen. Der sogenannte „dritte Weg“, der den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit verleugnet, entspricht nicht der Wirklichkeit und muss beerdigt werden.
Die Streikverbote in der Evangelischen-lutherischen Landeskirche Hannover oder der Evangelischen Kirche von Westfalen setzen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit außer Kraft. Noch weiter geht das Urteil des Kirchengerichtshofs der Evangelischen Kirche Deutschlands vom 11.1.2010, das den demokratisch gewählten Arbeitnehmervertretungen sogar verbietet, die Beschäftigten über laufende Verhandlungen bei Löhnen und Gehältern zu informieren. Die Arbeitgeber nutzen die Regelungen des "dritten Weges" als reines Machtinstrument gegenüber den Arbeitnehmern und stellen damit das getrennte Kirchenrecht in arbeitsrechtlichen Belangen vollständig in Frage.
Über diese und zukünftige Entwicklungen wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Auf jeden Fall dürfen es sich die Arbeitnehmer von Kirche und Diakonie nicht nehmen lassen, für eine gerechte Entlohnung und gegen die Verletzung ihrer Grundrechte auf die Straße zu gehen. Was die Beschäftigten in Darmstadt heute tun, ist deshalb genau das Richtige!
